Wie viel wird bei Wahlärzten rückerstattet?

Wahlärztinnen und Wahlärzte haben keinen Vertrag mit der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK). Daher werden Sie dort als Privatpatientin oder Privatpatient behandelt und müssen die Behandlung zunächst selbst bezahlen. In den meisten Fällen erstattet Ihnen die ÖGK einen Teil der Kosten zurück.

Weitere Informationen: https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.870516&portal=oegkportal


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