Was macht ein Amtsarzt/eine Amtsärztin?

Amtsärzt:innen arbeiten meist in der Gesundheitsabteilung einer Bezirksverwaltungsbehörde oder in den Sanitätsdirektionen der Landesregierung. Ihre Aufgabe besteht nicht darin Krankheiten zu heilen, sondern sie stehen im Dienst der öffentlichen Gesundheit. Ihre Tätigkeiten sind vielseitig und abwechslungsreich. Sie sind grundsätzlich in die Gesundheitsplanung und Gesundheitsförderung eingebunden.

Zu ihren Aufgabengebieten gehören auch die Untersuchung und das Erstellen von diversen Gutachten wie z.B. die Beurteilung der gesundheitlichen Eignung zum Lenken eines KFZ, Untersuchungen zur Dienstfähigkeit oder aber auch Untersuchungen nach dem Suchtmittelgesetz.

Amtsärzt:innen nehmen die Aufgabe von Aufsichts- und Kontrollorganen wahr und müssen in dieser Funktion zum Beispiel Hygienekontrollen in öffentlichen Schwimmbädern oder sanitäre Einschauen in Pflegeheimen, Krankenhäusern etc. durchführen um mögliche gesundheitsbezogene Probleme frühzeitig zu erkennen. Zudem haben sie die Aufsicht über die Ausbildung der nichtärztlichen Gesundheitsberufe zu denen vor allem die Pflegeberufe gehören.

Auch im Rahmen der Drogenersatztherapie für Suchtkranke Menschen spielt der Amtsarzt/ die Amtsärztin eine entscheidende Rolle. Ihm/ Ihr obliegt die Überprüfung der Suchtmittelrezepte auf Vollständigkeit und Schlüssigkeit.

Ein weiteres, großes Aufgabengebiet ist die Erfassung sämtlicher meldepflichtiger Infektionskrankheiten im jeweiligen Bundesland. Es braucht ihre Mitarbeit im bezirksübergreifenden Infektionsbekämpfungsteam sowie bei der Planung und Erstellung von Notfallplänen. Die Amtsärzte und Amtsärztinnen sind dafür zuständig die Ausbreitung der Erkrankungen zu verhindern bzw. einzudämmen.


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