Ja. Der Begriff ist allerdings veraltet und wird heute als „Medizinischer Dienst“ bezeichnet.
Der Medizinische Dienst trägt dazu bei, dass die Mittel der ÖGK möglichst zielgerichtet und effizient eingesetzt werden. Durch seine Kontroll- und Beratungsaufgaben wahrt er die Interessen der Solidargemeinschaft der Versicherten. Das ASVG sieht jedoch auch Einzelfallentscheidungen vor, die medizinisch zu beurteilen sind.
Die Aufgaben des Medizinischen Dienst:
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