Ja, es gibt zwei Patientenanwaltschaften:
· ifs Patientenanwaltschaft
Die ifs Patientenanwaltschaft ist auf Grundlage des Unterbringungsgesetzes (UbG) tätig. Sie vertreten Patientinnen und Patienten, die gegen ihren Willen in die Psychiatrie eingewiesen wurden oder dort Zwangsmaßnahmen unterliegen. Die Zuständigkeit erstreckt sich auf das LKH Rankweil, sind jedoch vom Krankenhaus unabhängig.
· Patientenanwaltschaft Vorarlberg
Die Patientenanwaltschaft ist für Krankenhäuser, Pflegeheime, Ambulatorien, niedergelassene Ärzte und verschiedenste Sozialeinrichtungen im Land Vorarlberg zuständig.
· Die Patientenanwaltschaft Vorarlberg ist außergerichtlich tätig und unterstützt in Konflikt- und in Schadensfällen. Kern der Tätigkeit ist die Schadensregulierung bei Behandlungsfehlern, aber auch die Qualitätssicherung. Nach Anforderung der Krankenunterlagen, Prüfung derselben und allenfalls Einholung eines unabhängigen Gutachtens wird versucht, einen außergerichtlichen Vergleich zu erzielen. In manchen Fällen wird darüber hinaus noch die Schiedskommission des Landes Vorarlberg angerufen oder es wird eine Entschädigungsmöglichkeit aus dem Patientenentschädigungsfonds geprüft. Entschädigungen aus dem Fonds sind nur im Krankenhausbereich möglich.
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