Gibt es in Vorarlberg einen Patientenanwalt?

Ja, es gibt zwei Patientenanwaltschaften:

·        ifs Patientenanwaltschaft

Die ifs Pati­en­ten­an­walt­schaft ist auf Grund­lage des Unter­brin­gungs­ge­set­zes (UbG) tätig. Sie ver­tre­ten Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten, die gegen ihren Wil­len in die Psych­ia­trie ein­ge­wie­sen wur­den oder dort Zwangs­maß­nah­men unter­lie­gen. Die Zustän­dig­keit erstreckt sich auf das LKH Rank­weil, sind jedoch vom Kran­ken­haus unab­hän­gig.

·        Patientenanwaltschaft Vorarlberg

Die Patientenanwaltschaft ist für Krankenhäuser, Pflegeheime, Ambulatorien, niedergelassene Ärzte und verschiedenste Sozialeinrichtungen im Land Vorarlberg zuständig.

·        Die Patientenanwaltschaft Vorarlberg ist außergerichtlich tätig und unterstützt in Konflikt- und in Schadensfällen. Kern der Tätigkeit ist die Schadensregulierung bei Behandlungsfehlern, aber auch die Qualitätssicherung. Nach Anforderung der Krankenunterlagen, Prüfung derselben und allenfalls Einholung eines unabhängigen Gutachtens wird versucht, einen außergerichtlichen Vergleich zu erzielen. In manchen Fällen wird darüber hinaus noch die Schiedskommission des Landes Vorarlberg angerufen oder es wird eine Entschädigungsmöglichkeit aus dem Patientenentschädigungsfonds geprüft. Entschädigungen aus dem Fonds sind nur im Krankenhausbereich möglich.


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